Mitgliedschaft

1. Warum sollte ich Mitglied werden?

LEBENSLANGES NUTZUNGSRECHT
Der Dauernutzungsvertrag garantiert Ihnen bei vertragsgemäßem Verhalten lebenslanges Wohnrecht. Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht möglich.
KÜNDIGUNGSFRISTEN
Unsere Wohnungen sind grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar, unabhängig davon, wie lange der Mieter darin gewohnt hat.
PREISGERECHTES WOHNEN
Die Höhe unserer Nutzungsgebühr ist nicht bestimmt von Gewinnerwirtschaftung. Grundlage ist immer der jeweils gültige Mietpreisspiegel.
NACHHALTIGKEIT
Nachhaltigkeit bedeutet für uns konsequente Instandhaltung und Modernisierung unseres Hausbestandes.
KEINE GEWINNMAXIMIERUNG
Genossenschaften sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Die erwirtschafteten Überschüsse kommen ausschließlich dem Gebäudebestand zugute.
MITBESTIMMUNG
Mit der Beitritt zur Genossenschaft erwirbt jedes Mitglied ein satzungsgemäßes Eigentumsrecht verbunden mit einem Mitbestimmungsrecht.
GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ
Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Niemand wird bevorzugt.
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen hat jedes Mitglied die Möglichkeit am Genossenschaftsleben teilzunehmen. Er kann sich hier auch in den Aufsichtsrat wählen lassen.
STIMMRECHT
Jedes Mitglied hat ein das gleiche Stimmrecht. Es richtet sich nicht nach der Höhe der Einlage.

2. Unsere FAQs zur Mitgliedschaft

Gelten diese Vorteile nur für Beamte?
Nein! Die Genossenschaft wurde zwar 1912 von Beamten gegründet, ist aber heute offen für jedermann.
Wie werde ich Mitglied?
Das ist denkbar einfach: Sie rufen uns an unter 0212 - 4 30 20 bzw. senden uns eine Email E-Mail, damit wir den Kontakt zu Ihnen herstellen können. Vielleicht finden Oder Sie finden auch direkt den Weg in unsere Geschäftsstelle, damit wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch erörtern und die notwendigen Formalitäten in die Wege leiten können.

3. Unsere FAQs zu Finanziellem

Finanzielle Verpflichtungen in der Mitgliedschaft
Zum Erwerb einer Mitgliedschaft ist es erforderlich vier Anteile zu übernehmen mit einem Gesamtwert von 1300,00 EUR. Solange Mitglieder noch keine Genossenschaftswohnung bewohnen, kann das Geschäftsguthaben in Raten von EUR 25,00 pro Monat gezahlt werden. Beim Bezug einer Wohnung muss das Geschäftsguthaben voll eingezahlt sein.
Was passiert mit meinem eingezahlten Geschäftsguthaben?
Ihre Einzahlungen werden Ihrem persönlichen von Geschäftsguthaben werden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Einlagen auf Geschäftsguthaben werden nicht verzinst. Es kann eine Dividende aus dem jeweiligen Jahresüberschuss ausgeschüttet werden, wenn die Mitgliederversammlung dies beschießt. Die Mitgliedschaft ist mit einer Kündigungsfrist von 2 Jahren zum Jahresende kündbar. Ihr eingezahltes Geschäftsguthaben wird nach Ablauf der Kündigungsfrist, jedoch erst nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr, ohne Einbehalte an Sie wieder ausgezahlt.
Vergünstigungen für Mitglieder
Neben allen Vorteilen, die eine Mitgliedschaft hat, gibt es Sonderkonditionen für unsere Mitglieder bei Unternehmen in Ihrer Nähe. Eine Liste aller Kooperationspartner finden Sie unter „Downloads“. Wie Sie sehen, hat es erhebliche Vorteile im Beamten-Wohnungsbauverein Mitglied zu sein - und das nicht nur als Wohnungssuchender. Informieren Sie Freunde und Bekannte.

Unsere Sprechzeiten

Montag
08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
keine Sprechstunde