Liebe Mitglieder,
alle Informationen zu unseren Mitgliederversammlungen finden Sie hier.
Zum Besuch der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder berechtigt. Als Legitimation gilt der Mitgliedsausweis.
Begleitpersonen – auch Familienangehörige – ohne eigene Mitgliedschaft haben keinen Zutritt.
Bei Vertretungen beachten Sie bitte § 31 der Satzung. Der Geschäftsbericht 2024 ist in unserer Geschäftsstelle während unseren Geschäftszeiten einzusehen.
Er ist auch im Internet auf unserer Homepage abrufbar: http://www.bauverein.net
Dr. Kurt Günter Hanselmann
AR-Vorsitzender