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MITGLIEDSCHAFT
Warum sollte ich Mitglied werden? Gilt dies nur für Beamte? Wie werde ich Mitglied? Finanzielle Verpflichtungen in der Mitgliedschaft Was passiert mit meinem eingezahlten Geschäftsguthaben? (Verzinsung, Rückzahlung usw...). ? Vergünstigungen für Mitglieder Unsere Sprechzeiten Warum sollte ich Mitglied werden?
Wohnen bei uns ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Wohnen ist für uns
nach obenGemeinschaft und Wohnen ist Leben. Bei uns steht der Gedanke des Für- und Miteinanders im Vordergrund. Jeder Mieter ist gleichwertiges Mitglied und kann sich auf demokratischer Basis für seine Interessen einsetzen. Jährlich finden Wahlen von Aufsichtsräten statt. Diese sind eine wichtige Unterstützung für die Arbeit in den Vorständen. Warum sind bei uns die Mieten so günstig ? Ganz klar: Wir sind kein Unternehmen, das ausschliesslich auf wirtschaftlichen Gewinn aus ist. Unsere Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern - sie sind das Unternehmen. Überschüsse werden hier zum Wohl aller eingesetzt und fliessen unter anderem in umweltgerechte Pflege und in den Ausbau unserer Wohn- und Lebensräume ein. Denn schliesslich sind alle Mieter durch die erworbenen Anteile an unserer Genossenschaft beteiligt, und haben bei Entscheidungen durchaus ein Wörtchen mitzureden. Und wer knöpft sich schon selbst eine überhöhte Miete ab! Mal angenommen, Sie ziehen in eine von unseren Genossenschaftswohnungen. Dann haben Sie sich für eine Wohnform entschieden, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Sie zahlen statt der sonst üblichen Miete eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der Genossenschaft. So können Sie zum Beispiel sicher sein, dass der Einzige, der in Ihrer Wohnung Eigenbedarf anmelden kann, Sie selbst sind. Sie haben mit Ihrem Einzug ein Dauernutzungsrecht erworben und sind nicht mehr so hässlichen Erscheinungen wie Vermieterwillkür und Immobilienspekulation ausgesetzt. Sie wohnen in einer Genossenschaft also genau so lang wie Sie möchten - und keine Sekunde weniger! Unsere Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte, sondern Lebensraum mit höchstmöglicher Wohnqualität zu bezahlbaren Preisen. Um diese Qualität zu halten und auszubauen, ist regelmässige professionelle Pflege notwendig. Und zwar innen wie aussen. So sind wir ständig damit beschäftigt, kleinere und grössere Reparaturen auszuführen, Fassaden und Dächer zu renovieren, Heizungen zu modernisieren und vieles mehr. All diese Arbeiten werden sorgsam organisiert und koordiniert, so dass der Wert der Wohnanlagen für jedes Mitglied erhalten bleibt. Und zwar nicht nur heute und morgen oder nächste Woche sondern bis in die nächsten Generationen. Gilt dies nur für Beamte?
Nein! Die Genossenschaft wurde 1912 von Beamten gegründet.
nach obenMittlerweile kann jeder Mitglied im Beamten-Wohnungsbauverein werden. Wie werde ich Mitglied?
Der Weg in unsere Genossenschaft ist denkbar einfach.
nach obenEntweder Sie sind das geborene Mitglied, d.h.: Ihre Eltern wohnen in einer Genossenschaft und haben Anteile für Sie erworben. Oder Sie rufen uns an unter 0212 - 4 30 20 bzw. senden uns eine Email, damit wir den Kontakt zu Ihnen herstellen können. Vielleicht finden Sie auch direkt den Weg in unsere Geschäftsstelle, damit wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch erörtern und die notwendigen Formalitäten in die Wege leiten können. Finanzielle Verpflichtungen in der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied muß vier Anteile übernehmen. Der Wert eines Anteils wurde
nach obenauf EUR 325,00 festgesetzt. Somit muß jedes Mitglied EUR 1300,00 an Geschäftsguthaben einzahlen. Solange Mitglieder noch keine Genossenschafts- wohnung bewohnen, kann das Geschäftsguthaben in Raten von EUR 25,00 pro Monat gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt per Lastschrifteinzug, wobei der Einzugstag am 01. oder 15. eines jeden Monats gewählt werden kann. Wenn eine Genossenschaftswohnung einem Mitglied zugewiesen wird, sollte das Geschäftsguthaben voll eingezahlt worden sein. Was passiert mit meinem eingezahlten Geschäftsguthaben?
Die Einzahlungen von Geschäftsguthaben werden Ihrem Mitgliedskonto
gutgeschrieben. Ihre eingezahlten Beträge werden generell nicht verzinst. Die Mitgliederversammlung kann jedoch den Beschluß fassen, Dividende aus dem Gewinn auf die eingezahlten Anteile auszuschütten. Die Geschäftsanteile können mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Ihr eingezahltes Guthaben wird nach Ablauf der Kündigungsfrist, jedoch erst nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung ohne Einbehalte an Sie wieder ausgezahlt. Vergünstigungen für Mitglieder
Exklusiv für unsere Mitglieder haben wir Sonderkonditionen bei
Unternehmen
in Ihrer Nähe ausgehandelt. Alle Unternehmen werden gesondert unter dem Navigationspunkt Kooperationspartner aufgeführt. Beim Einkauf bitten wir jeweils Ihren Mitgliedsausweis vorzulegen. Wie Sie sehen, hat es erhebliche Vorteile im Beamten-Wohnungsbauverein Mitglied zu sein - nicht nur als Wohnungssuchender. Informieren Sie Freunde und Bekannte. Unsere Sprechzeiten: |
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| © Beamten-Wohnungsbauverein Solingen eG | 2007 |